Dieser Grenzstein wurde 1827 auf dem Feld zwischen Knittelsheim und Bellheim gesetzt und trägt die Stein-Nr. 13. Er markierte einen Knickpunkt der damaligen Grenze zwischen den Gemarkungen Bellheim und Knittelsheim.
Im Zuge der Flurbereinigung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verlor der Stein seine ursprüngliche Funktion als rechtswirksame Vermarkung der Gemarkungsgrenze.
Heute steht er auf dem Parkplatz des Gemeindehauses als historisches Grenzzeichen für die frühere Einteilung und Vermessung unserer Landschaft und erinnert an die gemeinsame Geschichte von Knittelsheim und Bellheim.